1. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis2
Office-Online.Org vertreten durch die GT-A International Ltd. sind die Bestimmungen zur Wahrung des Datengeheimnisses aus § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), des Fernmeldegeheimnisses aus § 85 Telekommunikationsgesetz (TKG), § 89 TKG, die Telekommunikationsdienstunternehmen Datenschutzverordnung (TDSV) sowie die Rückzahlungsverpflichtungen wettbewerbsrelevanter Daten, insbesondere gemäß § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), bekannt. Office-Online.Org vertreten durch die GT-A International Ltd. ist bekannt, dass bei Verstößen gegen das Datengeheimnis oder gegen das Fernmeldegeheimnis Geld- oder Freiheitsstrafen bis 2 Jahren (§§43,44 BDSG, § 17 UWG) bzw. Freiheitsstrafen bis 5 Jahren (§ 206 StGB) verhängt werden können und erkennt an, dass die Pflicht zur Wahrung des Datenschutzes auch nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen unbegrenzt weiterbesteht. In gleicher Weise sind auch sonstige auch nach Unterzeichnung von Vereinbarungen und während der Zusammenarbeit in Kraft tretende Regelungen, den Schutz personenbezogener Daten oder den Fernmeldeverkehr betreffend, einzuhalten.
2. Speicherung
Durch die Anlage von Buchhaltungen und die eventuelle Kenntnis von Benutzernamen und Passwörtern erhält Office-Onilne.Org als speichernde Stelle Zugang zu personenbezogenen Daten. Bei der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verpflichtet sich Office-Online.Org, die vorgenannten Bestimmungen einzuhalten. Office-Online.Org darf die ihr zur Verarbeitung überlassenen Daten weder für eigene Zwecke noch für Zwecke Dritter mit Ausnahme des Endbenutzers verwenden. Im Rahmen des Auftrags ist jedoch Office-Online.Org zur Durchführung aller technisch erforderlichen Verarbeitungen oder Nutzungen der Daten , soweit dies nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung führt, berechtigt. Berechtigte Beanstandungen werden behoben.
3. Löschung
Mit Beendigung der Vertragsbeziehungen sorgt Office-Online.Org vertreten durch die GT-A International Ltd. für die vollständige Löschung oder physikalische Vernichtung der Datenträger einschließlich Papier in der Weise, dass keine der übergebenen oder daraus abgeleiteten personenbezogener Daten bei ihr verbleiben. Bereits vorhandene, früher gemachte Backups sind von dieser Regelung ausgeschlossen, da es technisch nur unter unzumutbarem Aufwand möglich ist, Datensätze einzelner Kunden aus allen vorhandenen früheren Backups zu löschen. Sobald durch die vorgenannten Regelungen geschützte Daten nicht mehr erforderlich sind, sind sie unwiederbringlich zu löschen oder zurückzugeben. Eine Löschung erfolgt spätestens mit Ablauf datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Fristen. Auf Aufforderung ist die Löschung schriftlich zu bestätigen.