Bestimmungen für Beratungsleistungen 15.01.2012
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Die Office-Online.Org, betrieben von GT-A International Ltd mit Sitz in Ottobrunn im folgenden auch Anbieter oder Office-Online.Org genannt, erbringt alle Leistungen auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der besonderen Vertragsbedingungen für technische und wirtschaftliche Beratungsleistungen, die nachstehend wiedergegeben sind:
2.Teilnahme an Trainingsveranstaltungen
Grundsätzlich sind Trainingsveranstaltungen allen zugänglich. Für einzelne Veranstaltungen ist jedoch Voraussetzung, dass der Seminarteilnehmer auch das Programm nutzen kann, dessen Kennenlernen die Trainingsveranstaltung ist. Trainingsveranstaltungen können beim Teilnehmer, beim Veranstalter, einem vom Veranstalter genannten Ort oder auch über ein elektronisches Medium (online) stattfinden. Bestimmt der Veranstalter im Rahmen des Vertragsabschlusses Ort und Zeit der Veranstaltung, so hat er die entsprechenden Vorkehrungen für die ordnungsmäßige Durchführung der Veranstaltung zu besorgen. Bei Durchführung einer Veranstaltung beim Teilnehmer hat dieser entsprechende Vorkehrungen zu treffen, welche den ordnungsmäßigen Ablauf der Veranstaltung ermöglichen. Bei Trainingsveranstaltungen, die über ein elektronisches Medium erfolgen, hat der Teilnehmer für seine technische Ausrüstung selbst Sorge zu tragen, damit diese Veranstaltung ordnungsmäßig abläuft. Für den Veranstalter gelten die gleichen Anforderungen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 3 Tage vor Veranstaltungstermin nur in schriftlicher Form möglich. Das Nichtbezahlen der Rechnung ist keine Stornierung. Der zurückgetretene Teilnehmer hat die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Dieser hat jedoch die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen wie der Teilnehmer . Sollte bei Trainingsveranstaltungen, bei denen eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist, diese nicht erreicht werden, so behält sich GT-A International Ltd. das Recht vor, diese abzusagen. Ist der Leiter der Veranstaltung durch einen wichtigen Grund verhindert, so kann er einen anderen Leiter der Veranstaltung bzw. Referenten bestimmen.
3.Beratungsleistungen
Für Beratungsleistungen werden individuelle Regelungen getroffen, in denen die Art des Auftrags, der Auftragsumfang, das angestrebte Ziel der Beratung, der Zeitraum der Auftragsdurchführung sowie das vereinbarte Honorar schriftlich vereinbart werden. Sollten ausnahmsweise mündliche Vereinbarungen getroffen werden, so sind diese baldmöglichst schriftlich zu bestätigen. Anfallende Kosten für Fahrten, Verpflegung, Übernachtung und sonstige Auslagen sind vom Auftraggeber zu tragen. Es gelten mangels individueller Vereinbarung die steuerlichen Vorschriften. Ansonsten sind die angefallenen Kosten zu erstatten. Der Auftraggeber hat die für die Durchführung der Beratungsleistungen erforderlichen Unterlagen und Auskünfte ohne Verzögerung zur Verfügung zu stellen, damit der Auftragnehmer die durchzuführenden Beratungsleistungen unbehindert durchführen kann.
4.Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die für die Durchführung der Beratungsleistungen erforderlichen Unterlagen und Auskünfte ohne Verzögerung zur Verfügung zu stellen, damit der Auftragnehmer die durchzuführenden Beratungsleistungen unbehindert durchführen kann. Der Auftraggeber hat dem Berater einen angemessenen Arbeitsplatz sowie die nötigen Arbeitsmittel und Zugangsdaten zu überlassen, um den Auftrag durchführen zu können. Für Behinderungen, die der Berater dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen hat, haftet der Auftraggeber, wenn er diese nicht in angemessener Zeit beseitigt. Er hat dann die durch den Verzug entstehenden Mehraufwendungen zu erstatten. Wir durch die Behinderungen die Durchführung des Auftrages unmöglich, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Aufwand zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlages sind dem Auftragnehmer zu erstatten.
5.Haftung
GT-A International Ltd. haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Der Anspruch des Auftraggebers gegen GT-A International Ltd. auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird auf 10 000 EUR (i.W. zehntausend EUR) begrenzt. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen wird, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Nutzer zusammen mit diesen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluß ausgehändigt werden soll. Soweit ein Schadenersatzanspruch des Nutzers kraft Gesetztes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.
6.Mitwirkung Dritter
GT-A International Ltd. ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat GT-A International Ltd. dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit verpflichten.
7.Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese besonderen Vertragsbedingungen für Beratungsleistungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GT-A International Ltd. Sie regeln die Leistungserbringung des Beratungsgeschäftes gegenüber dem Auftraggeber. Ansonsten gehen die Bestimmungen der AGB vor.